Besondere Bedingungen für das VOCUT Schleifabo
Stand: 15.10.2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Besonderen Bedingungen gelten für den Messerschleifservice im Abonnement („Schleifabo“) zwischen VOCUT, Inhaber Orazio Vella (Anschrift siehe Impressum) („VOCUT“) und dem Kunden.
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VOCUT, soweit diese Bedingungen nichts anderes regeln. Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Bedingungen vor.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn VOCUT ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Nur Unternehmer als Kunden
(1) Das Schleifabo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Gastronomiebetriebe, Metzgereien, Kantinen, Großküchen und Caterer.
(2) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er das Schleifabo für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bucht. VOCUT kann einen Nachweis verlangen, zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Schleifabos auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde kann telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail oder über das Kontaktformular eine kostenlose und unverbindliche Erstbegehung anfragen.
(2) Bei der Erstbegehung erfassen VOCUT und der Kunde den Messerbestand und vereinbaren Schleifturnus, Anzahl der Leihmesser und den Weg der Erinnerung.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn VOCUT das Ergebnis der Erstbegehung in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung) oder spätestens mit der ersten Abholung.
4. Leistungen
(1) VOCUT holt die im Übergabeprotokoll erfassten Messer im vereinbarten Turnus beim Kunden ab, schleift sie und bringt sie zurück. Der Schliff erfolgt komplett in Solingen und umfasst Neuanschliff, Abziehen, Sichtprüfung und Reinigung der Klinge.
(2) Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 5 Werktage, gerechnet ab Eingang der Messer bei VOCUT in Solingen bis zum Rückversand oder zur Rückfahrt.
(3) Abholung und Rückgabe sind im Umkreis von 30 km um Solingen im Preis enthalten. Außerhalb dieses Gebiets vereinbaren VOCUT und der Kunde den Transportweg und etwaige Transportkosten gesondert.
(4) VOCUT schleift Messer aller Hersteller. VOCUT weist darauf hin, dass ein Fremdschliff Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller berühren kann.
(5) Reparaturen und Instandsetzungen, die über den Schliff hinausgehen, führt VOCUT nur nach gesonderter Beauftragung und gegen gesonderte Vergütung aus.
5. Prüfung und Austauschempfehlung
(1) VOCUT prüft jedes Messer bei jedem Durchgang auf sichtbare Schäden an Klinge, Griff und Nietung.
(2) Stellt VOCUT fest, dass ein Messer das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat oder aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden sollte, teilt VOCUT dies dem Kunden mit und empfiehlt Reparatur oder Ersatz. Die Entscheidung trifft der Kunde. VOCUT entsorgt Messer des Kunden nur mit dessen Zustimmung.
(3) Messer mit erheblichen Vorschäden (zum Beispiel Risse, lose Griffe, Klingenbrüche) kann VOCUT von der Bearbeitung ausschließen. Sie werden unbearbeitet zurückgegeben.
(4) Die Prüfung ist eine Sichtprüfung im Rahmen des Schliffs. Sie ersetzt keine Prüfung der Arbeitssicherheit, für die der Kunde als Betreiber verantwortlich bleibt.
6. Erinnerungsservice
(1) VOCUT und der Kunde legen gemeinsam fest, in welchem Abstand die Messer geschliffen werden sollen. VOCUT erinnert den Kunden rechtzeitig vor dem nächsten fälligen Schliff an die Abholung oder Einsendung. Der Kunde wählt, ob die Erinnerung per Anruf, SMS, WhatsApp oder E-Mail erfolgt, und kann den Weg jederzeit ändern.
(2) Der empfohlene Abstand beruht auf den Erfahrungswerten von VOCUT und den Angaben des Kunden. Wie schnell Messer tatsächlich stumpf werden, hängt von Nutzung und Pflege ab.
(3) Der Erinnerungsservice ist eine zusätzliche Serviceleistung. Bleibt eine Erinnerung aus, entstehen daraus keine Ansprüche; der Kunde kann jederzeit selbst eine Abholung anfragen.
7. Leihmesser
(1) Auf Wunsch stellt VOCUT dem Kunden für die Dauer der Bearbeitung Leihmesser zur Verfügung. Die Anzahl wird bei der Erstbegehung vereinbart und kann angepasst werden. Leihmesser werden im Abholgebiet bei der Abholung übergeben.
(2) Für Leihmesser berechnet VOCUT 0,50 € je Leihmesser und Werktag. Berechnet werden nur die Werktage, an denen sich die Messer des Kunden bei VOCUT in Solingen in Bearbeitung befinden, vom Eingang bis zum Rückversand oder zur Rückfahrt. Transporttage werden nicht berechnet. Je Durchgang werden höchstens 5 Werktage je Leihmesser berechnet.
(3) Leihmesser bleiben Eigentum von VOCUT. Der Kunde gibt sie bei Rückgabe seiner geschliffenen Messer zurück.
(4) Der Kunde haftet für Verlust und für Beschädigungen der Leihmesser, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, in Höhe des Wiederbeschaffungswerts laut aktueller Preisliste von VOCUT. Die Preisliste wird bei der Erstbegehung übergeben.
8. Preise und Zahlung
(1) Der Schliff wird je Messer und Durchgang berechnet. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Messer je Abholung:
| Messer je Abholung | je Messer und Schliff |
|---|---|
| 1 bis 10 | 4,90 € |
| 11 bis 25 | 4,40 € |
| 26 bis 50 | 3,90 € |
| ab 51 | 3,40 € |
(2) Es fällt keine Einrichtungsgebühr an. Die Erstbegehung ist kostenlos.
(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich per Rechnung für die im Monat tatsächlich erfolgten Durchgänge. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Auf Wunsch ist Zahlung per SEPA-Lastschrift möglich.
(4) VOCUT ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
(5) Preisänderungen kündigt VOCUT mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
9. Laufzeit, Kündigung und Pause
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
(2) Beide Seiten können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen, zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(3) Der Kunde kann das Schleifabo bis zu vier Wochen je Kalenderjahr kostenlos aussetzen, etwa bei Betriebsurlaub. Er teilt dies spätestens eine Woche vor der nächsten Abholung mit.
(4) Bei Vertragsende gibt VOCUT alle Messer des Kunden zurück. Der Kunde gibt alle Leihmesser zurück.
10. Übergabe und Mitwirkung des Kunden
(1) Abholung und Rückgabe werden mit einem Übergabeprotokoll dokumentiert, das Anzahl und Art der Messer festhält.
(2) Der Kunde stellt die Messer zum vereinbarten Termin gereinigt bereit und benennt eine Person, die Übergabeprotokolle quittieren darf.
(3) Ist zum vereinbarten Termin niemand erreichbar oder sind die Messer nicht bereit, vereinbaren VOCUT und der Kunde einen neuen Termin.
11. Haftung
(1) VOCUT haftet für Verlust oder Beschädigung der Messer des Kunden, während sie sich in Obhut von VOCUT befinden, einschließlich des Transports durch VOCUT, bis zur Höhe des Zeitwerts.
(2) Für Folgen von Vorschäden, die bei Übergabe bestanden, haftet VOCUT nicht.
(3) Im Übrigen haftet VOCUT unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VOCUT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Datenschutz
VOCUT verarbeitet die Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner nur zur Durchführung des Schleifabos, einschließlich des Erinnerungsservices. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von VOCUT. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von VOCUT.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.